Deshalb muss man heutzutage für dasselbe Medikament extra bezahlen.

Das gewählte Medikament wird als bevorzugtes Medikament bezeichnet. Wenn Sie dieses Medikament einnehmen, werden die Kosten in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Es kann jedoch sein, dass Sie eine Selbstbeteiligung zahlen müssen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass dieses Medikament die Standardoption in Ihrem Versicherungsvertrag darstellt.

Diese Vorgehensweise ist für Krankenversicherer attraktiv, da sie Preisvereinbarungen mit den Herstellern treffen können. Dadurch bleiben Medikamente günstiger. Theoretisch kann dies dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung bezahlbar zu halten. In der Praxis entstehen jedoch Probleme, wenn das gewünschte Medikament nicht verfügbar ist.

In diesem Fall muss die Apotheke auf ein anderes Präparat umsteigen. Dieses Medikament enthält denselben Wirkstoff, dieselbe Wirkstärke und dieselbe Darreichungsform. Medizinisch gesehen ist es daher oft eine gute Alternative. Allerdings gelten nicht immer dieselben Regelungen. Daher kann die Kostenerstattung anders ausfallen als von den Patienten erwartet.

Wenn Patienten extra bezahlen

Ist das gewünschte Medikament nicht vorrätig, sucht die Apotheke nach einem Ersatz. Dabei kann es sich um ein anderes, verfügbares Präparat handeln. Manchmal werden die Kosten für diese Alternative vollständig erstattet. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Die Kosten können dennoch vom Patienten getragen werden müssen, beispielsweise über die Selbstbeteiligung.

Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Selbstbeteiligung noch nicht vollständig aufgebraucht ist. In diesem Fall kann der Preis für das Ersatzmedikament mit einbezogen werden. Patienten bemerken dies oft erst später. Sie müssen den Betrag in der Regel nicht sofort in der Apotheke bezahlen. Die Rechnung wird dann später der Krankenkasse vorgelegt.

Es kann auch ein Eigenanteil anfallen. Dies ist der Fall, wenn die Kosten der alternativen Behandlung den gesetzlichen Erstattungsbetrag übersteigen. In diesem Fall wird nicht der volle Betrag erstattet. Den übersteigenden Teil muss der Patient selbst tragen. Das ist besonders unangenehm, wenn keine andere Wahl bestand.

Die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Marken können beträchtlich sein. Zwei Medikamente können denselben Wirkstoff enthalten, aber dennoch unterschiedlich viel kosten. Daher kann ein Engpass bei einem günstigen, bevorzugten Medikament dazu führen, dass eine teurere Alternative verfügbar wird. Dies ist für den Patienten schwer nachzuvollziehen, da es sich um dasselbe Medikament handelt.

Haben Sie Ihre Selbstbeteiligung bereits vollständig ausgeschöpft? In diesem Fall fallen die zusätzlichen Kosten oft geringer aus. Die Krankenkasse erstattet dann häufig mehr. Dennoch variiert dies je nach Einzelfall. Deshalb wissen Patienten oft nicht im Voraus, was sie erwartet. Das macht das System undurchsichtig.

Reaktion der Krankenversicherer

Da viele Menschen Fragen dazu haben, wurden die großen Krankenkassen befragt, wie sie mit der Situation umgehen. Zilveren Kruis und VGZ geben an, dass Patienten aufgrund von Medikamentenengpässen grundsätzlich keine Mehrkosten tragen müssen. Laut ihren Angaben wird die Vorzugsregelung bei Lieferproblemen vorübergehend angepasst oder ausgesetzt.

Das bedeutet, dass Apotheker ein anderes Präparat abgeben dürfen. Dem Patienten dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Versicherer räumen jedoch ein, dass die Selbstbeteiligung weiterhin eine Rolle spielen kann. Fällt das Ersatzmedikament unter die Selbstbeteiligung, können dem Patienten dennoch Kosten entstehen.