Die Zerstörung fremden Eigentums ist grundsätzlich strafbar. Eine Ausnahme kann jedoch gelten, wenn unmittelbare Lebensgefahr besteht.
Rechtsexperten bezeichnen dies als Notstand. Befindet sich jemand in akuter Gefahr und ist keine andere Lösung möglich, kann das Einschlagen einer Fensterscheibe gerechtfertigt sein.
Das heißt aber nicht, dass man einfach jede Autoscheibe einschlagen kann, sobald man einen Hund oder ein Kind darin sitzen sieht.

Wann wird es wirklich zu einem Notfall?
Eine Notfallsituation liegt in der Regel dann vor, wenn:
- Das Kind oder Tier reagiert nicht mehr.
- Es gibt Anzeichen von Überhitzung.
- Die Situation verschlechtert sich sichtbar und rapide.
- Rettungsdienste konnten nicht rechtzeitig eingreifen.
In solchen Fällen zählt jede Minute.