Wer bei warmem Wetter die Klimaanlage im Auto benutzt, begeht an sich keine Straftat. Im Gegenteil, die Klimaanlage kann auf einer langen Urlaubsfahrt sehr angenehm sein. Es gibt jedoch eine Situation, in der die Nutzung der Klimaanlage teuer werden kann: Lässt man den Motor im Stand laufen, nur um die Klimaanlage zu benutzen? In manchen Ländern droht dafür ein Bußgeld.
Urlauber sollten dies besonders beachten. In den Niederlanden lassen viele Autofahrer den Motor auf Parkplätzen oder Tankstellen laufen, während die Klimaanlage weiterläuft. In Ländern wie Deutschland und Italien gilt dies jedoch als unnötiges Leerlaufenlassen des Motors. Dadurch entstehen zusätzliche Emissionen, Lärm und Kraftstoffverbrauch. Daher kann ein Bußgeld drohen. In Deutschland kann dieses bis zu 80 Euro betragen. In Italien können die Strafen deutlich höher ausfallen.
Warum man bei laufendem Motor nicht einfach stillstehen sollte.
Das Problem liegt also nicht an der Klimaanlage selbst. Sie dürfen die Klimaanlage während der Fahrt benutzen. Die Regeln beziehen sich hauptsächlich auf stehende Fahrzeuge mit laufendem Motor. Bei Benzin- oder Dieselfahrzeugen funktioniert die Klimaanlage üblicherweise nur, wenn der Motor läuft. Lässt man den Motor im Stand laufen, um kühle Luft zu nutzen, gilt dies in manchen Ländern als unnötige Umweltverschmutzung.
In Deutschland fallen solche Situationen unter die Vorschriften gegen unnötige Emissionen und Lärmbelästigung. Es ist verboten, ein Auto einfach im Leerlauf laufen zu lassen, wenn es nicht notwendig ist. Dies gilt beispielsweise, wenn man auf jemanden wartet, eine Pause macht oder kurz auf einem Parkplatz steht. Wer es trotzdem tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Angaben der US-Luftwaffenbasis Ramstein beträgt das Bußgeld für Leerlauf in Deutschland in vielen Fällen 80 Euro.
Vielen Autofahrern mag das übertrieben vorkommen. Gerade an einem brütend heißen Tag erscheint es logisch, das Auto eine Weile kühl zu halten. Die Ordnungshüter sehen das jedoch anders. Der Motor produziert Emissionen, auch wenn das Auto nicht fährt. Außerdem verbraucht es Kraftstoff, ohne dass das Auto bewegt wird. Genau das sollen diese Regeln verhindern.
In Italien könnte es noch teurer werden.
In Italien sind die Regeln noch strenger. Dort ist es verboten, den Motor im geparkten Zustand laufen zu lassen, außer um die Klimaanlage eingeschaltet zu lassen. Diese Regel besteht schon länger, wurde aber aufgrund der potenziell hohen Bußgelder verstärkt beachtet.
Wer in Italien mit einem geparkten Auto, laufendem Motor und eingeschalteter Klimaanlage erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 223 bis 444 Euro rechnen. Dies geht unter anderem von Locauto Rent aus und basiert auf italienischen Verkehrsregeln. Auch andere Reiseinformationen zum Autofahren in Italien weisen auf ähnliche Strafen hin.